Private Krankenversicherung und Beihilfe
Sofern eine Indikation für die Behandlung vorliegt übernimmt Ihre Privatversicherung und/ oder Beihilfe in der Regel die Kosten für die Therapie. Bitte klären Sie vorab die Bedingungen der Kostenübernahme direkt mit Ihrer Krankenkasse und lassen Sie sich Unterlagen zur Beantragung einer Psychotherapie zuschicken.
Die Abrechnung der Therapiesitzungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP: Faktor 3,1; 135,51 € bis max. 3,5; 153,02 €). Zusätzlich können Kosten z.B. für das Verfassen von Berichten o.Ä. anfallen. Die Begleichung der Rechnungen erfolgt dabei nach dem Kostenrückerstattungsprinzip. Sollten Sie dazu weitere Fragen haben, kontaktieren Sie mich gerne.