Gesetzlich Versicherte
Da es sich um eine Privatpraxis handelt, kann ich nicht direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen. Ausführliche Informationen zur Möglichkeit derKostenerstattung finden Sie unter:
https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/
https://www.lpk-rlp.de/fileadmin/pdf-downloads/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf
Kostenerstattung: Was ist das?
Sollten Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassensitz (Vertragspsychotherapeuten) finden, greift hier das Prinzip der Kostenerstattung bei sogenanntem "Systemversagen" nach § 13 Abs. 3 SGB V. Das bedeutet, Sie können die Therapie auch bei einem approbierten Psychotherapeuten ohne Kassensitz (Privatpraxis) durchführen und diese wird per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens stellt der Therapeut Ihnen also die Sitzungen in Rechnung, welche Sie dann bei Ihrer gesetzlichen Kasse einreichen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten aber nur, wenn sie vor Therapiebeginn diesem Vorgehen schriftlich zugestimmt hat. Dies ist abhängig von bestimmten Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen und die Sie der Krankenkasse nachweisen müssen.
Wie beantrage ich Kostenerstattung bei meiner gesetzlichen Krankenkasse?
Schritt für Schritt zur Kostenerstattung:
1. Lassen Sie sich über die Termin- Servicestelle (Tel.: 116117) einen Termin bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten geben oder kontaktieren Sie selbst so viele niedergelassene Psychotherapeuten in Wohnortnähe wie möglich. Wenn Sie einen Termin bekommen nehmen Sie ihn war und lassen Sie sich das Formular PTV-11 ausstellen.
2. Protokollieren Sie Anrufe (Name, Datum, Uhrzeit und frühestmöglichen Behandlungstermin) von 15 bis 20 Behandlern.
3. Teilen Sie Ihrer Krankenkasse unter Beilage des Protokolls und des PTV-11- Formulars mit, dass zeitnah (maximal zumutbar sind 6 Wochen!) kein Therapiebeginn bei einem niedergelassenen Therapeuten in Wohnortnähe (< 12 km Umkreis) möglich war. Bitten Sie Ihre Kasse darum Ihnen innerhalb einer Frist (z.B einer Woche) einen Psychotherapeuten für einen Termin zuzuweisen.
4. Ich stelle Ihnen eine Bescheinigung für Ihre Krankenkasse aus, sofern ich Ihnen einen Therapieplatz anbieten kann. Nach Verstreichen der Frist senden Sie diese Bescheinigung zusammen mit dem Antrag auf ambulante Psychotherapie und Kostenerstattung nach §13 Absatz 3 SGB V an Ihre Krankenkasse.
Ein Beispiel für ein Anschreiben finden Sie hier:
https://www.lpk-rlp.de/fileadmin/pdf-downloads/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf
5. Wird der Antrag von Ihrer Krankenasse abgelehnt legen Sie Widerspruch ein! Ein Musterschreiben hierfür finden Sie ebenfalls im oben genannten Link.
Die Abrechnung der Therapiesitzungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP: Faktor 3,1; 135,54 € bis max. 3,5; 153,02 €). Zusätzlich können Kosten z.B. für das Verfassen von Berichten o.Ä. anfallen. Die Begleichung der Rechnungen erfolgt dabei nach dem Kostenrückerstattungsprinzip.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für niedergelassene Psychotherapeuten (mit Kassensitz) inkl. verschiedener Zuschlägen ein Honorar von derzeit etwa 128€ für eine Einzelsitzung Psychotherapie. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen trotz eindeutiger rechtlicher Regelungen für das Kostenerstattungsverfahren manchmal nur einen Teil der Behandlungskosten. Der Differenzbetrag ist dann durch Sie persönlich zu begleichen.
Unabhängig von möglichen Rückerstattungen oder Kostenübernahmen sind die Behandlungskosten gemäß dem Zahlungsziel in voller Höhe fällig. Falls Teilzahlungen notwendig sind, sprechen Sie mich gern an.
Haben Sie noch Fragen zur Kostenerstattung oder zur Abrechnung? Dann schreiben Sie mir gerne eine Email oder rufen Sie mich unverbindlich unter folgender Telefonnummer an.