Ambulante Psychotherapie bei Bundespolizisten

 Im Mai 2018 hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Vereinbarung mit dem Bundesinnenministerium geschlossen, nach der Bundespolizisten auch in Privatpraxen behandelt werden können. Nach einer ersten Sitzung, der sogenannten psychotherapeutischen Sprechstunde, kann ein Antrag auf eine Psychotherapie bei der Heilfürsorgestelle der Bundespolizei gestellt werden. 

Die Abrechnung der Therapiesitzungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP: Faktor 3,1; 135,54 € bis max. 3,5; 153,02 €). Zusätzlich können Kosten z.B. für das Verfassen von Berichten o.Ä. anfallen.

Mehr Information über die Beantragung einer Psychotherapie in einer Privatpraxis finden Sie hier.