Ambulante Psychotherapie bei Bundespolizisten
Im Mai 2018 hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Vereinbarung mit dem Bundesinnenministerium geschlossen, nach der Bundespolizisten auch in Privatpraxen behandelt werden können. Nach einer ersten Sitzung, der sogenannten psychotherapeutischen Sprechstunde, kann ein Antrag auf eine Psychotherapie bei der Heilfürsorgestelle der Bundespolizei gestellt werden.
Mehr Information über die Beantragung einer Psychotherapie in einer Privatpraxis finden Sie hier.