Ausfallhonorar
Falls Sie die Therapie weniger als 48 Stunden vorher absagen müssen, fällt ein Ausfallhonorar in der Höhe von 100,55 € an. Die Kosten werden von den gesetzlichen und privaten Kostenträgern nicht übernommen.
Ausfallhonorar
Falls Sie die Therapie weniger als 48 Stunden vorher absagen müssen, fällt ein Ausfallhonorar in der Höhe von 100,55 € an. Die Kosten werden von den gesetzlichen und privaten Kostenträgern nicht übernommen.