Ausfallhonorar
Falls Sie die Therapie weniger als 24 Stunden vorher absagen müssen, fällt ein Ausfallhonorar in der Höhe der Therapiesitzung an. Die Kosten werden von der privaten Krankenkasse und/ oder Beihilfe nicht übernommen.
Ausfallhonorar
Falls Sie die Therapie weniger als 24 Stunden vorher absagen müssen, fällt ein Ausfallhonorar in der Höhe der Therapiesitzung an. Die Kosten werden von der privaten Krankenkasse und/ oder Beihilfe nicht übernommen.