Ambulante Psychotherapie bei Soldaten

Am 16. September 2013 trat eine neue Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium für Verteidigung in Kraft, die besagt, dass es Soldaten nun möglich ist, in Privatpraxen behandelt zu werden.

Seit März 2017 werden das Behandlungshonorar von 100,56 € pro Sitzung (GOP: Ziffer 870, 2,3-facher Satz) sowie die üblichen flankierenden Ziffern vollständig von der Bundeswehr übernommen.

Wenn Sie darüber nachdenken eine Psychotherapie zu beginnen, kontaktieren Sie bitte vorab Ihren Truppenarzt und lassen Sie sich eine Überweisung zum Psychotherapeuten geben. Bitte bringen Sie zu unserem ersten Termin den Sanitätsvordruck zur Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) mit. Auf dieser Grundlage können die probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden.